Shaza Doha
ÖGER Golfstaaten und Oman  |  01.08.2022 - 31.08.2025
Land: Katar
Stadt: Doha
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Kategorie: 5

Lage:
Dieses Hotel befindet sich in Doha.

Ausstattung:
Das freundliche Personal an der Rezeption ist gerne bei allen Fragen behilflich. Die Einrichtung umfasst eine Gepäckaufbewahrung und einen Safe. Per WLAN erhalten die Gäste Zugang zum Internet. Hilfestellung bei der Buchung von Ausflügen wird am Tourdesk geboten. Das Haus verfügt über eine Reihe von behindertengerechten Einrichtungen. Ein Aufzug und rollstuhlgerechte Einrichtungen sind vorhanden. Wer mit dem Fahrzeug anreist, kann es ohne Gebühr auf dem Parkplatz der Unterbringung abstellen. Zu den weiteren Angeboten zählen ein 24h-Sicherheitsdienst, eine Autovermietung, medizinische Betreuung, ein Zimmerservice, ein Wäscheservice und eine Münzwäscherei. Bei Geschäftlichem hilft das Business-Center gerne weiter und bietet ein Faxgerät an.

Unterbringung:
Eine Heizung sorgt in den Zimmern für ein behagliches Raumklima. Die Ausstattung der Zimmer umfasst eine Hosenpresse und WiFi (ohne Gebühr). In den Badezimmern gibt es eine Dusche. Außerdem sind barrierefreie Badezimmer buchbar. Das Hotel bietet Familien- und Nichtraucherzimmer.

Verpflegung:
Die Unterbringung verfügt über ein Restaurant und ein Café. Täglich wird ein nahrhaftes Frühstück serviert. Diätgerichte und Kindermenüs werden auf Wunsch zubereitet. Darüber hinaus stellt das Hotel spezielle Verpflegungsangebote bereit.

Sport/Unterhaltung:
Angenehm beheiztes Wasser im Außenpoolbereich sorgt für ein gesundes Badeerlebnis. Auf der Sonnenterrasse sind Liegestühle und Schirme vorhanden. Im Fitnessstudio kann man nach einem erlebnisreichen Tag trainieren und neue Kraft und Wohlbefinden tanken. Im Haus werden verschiedene Wellnessangebote wie Spa, Sauna, Dampfbad, Hammam und Massage-Anwendungen offeriert.

Obligatorische Reiseversicherung für Katar:
Für die Einreise nach Katar ist eine offiziell anerkannte Krankenversicherung vorgeschrieben, die bei Einreise abgeschlossen werden kann. Wir empfehlen jedoch den Abschluss online vor der Abreise. Die Kosten betragen ca. 14 Euro p. P.  Bitte informieren Sie sich auf der Website des katarischen Gesundheitsministeriums: www.moph.gov.qa/english

Diese Versicherung ersetzt nicht eine umfassende Reisekrankenversicherung, deren Abschluss wir Ihnen zusätzlich empfehlen.

Mindestalter in Katar:
Bitte beachten Sie, dass mindestens eine Person pro Zimmer 21 Jahre oder älter sein muss. An Personen unter 21 Jahren darf kein Alkohol ausgeschenkt werden.

Einreisebestimmungen für Katar:
 (<< kein Typ >>)

Für die Einreise nach Katar benötigen deutsche Staatsangehörige (auch Minderjährige) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem gültigen Kinderreisepass einreisen. Die Dokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Mit einem regulären Reisepass kann ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragt werden. Dieses berechtigt zur mehrfachen Einreise und zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum.

Für die gebührenfreie Erteilung des Visum-Waiver bei Einreise müssen der Grund der Reise, die Unterkunft und der geplante Rück- und Weiterflug nachgewiesen werden (bei einer Pauschalreise durch die Vorlage der Reiseunterlagen). Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha.

Inhaber von vorläufigen Pässen müssen ein Visum vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Katar beantragen. Für Minderjährige, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist in diesen beiden Fällen nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden.

In Einzelfällen wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert.

Wer zu diesem Personenkreis zählt, sollte sich vorab bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erkundigen, ob dort ein Visum vor der Einreise beantragt werden kann.

Bürger anderer Staaten erkundigen sich ebenfalls bei der zuständigen Auslandsvertretung von Katar.

 

Gemeinsames Visum für Katar und Oman

Deutsche Staatsangehörige können mit einem regulären Reisepass gegen eine Gebühr von 100 QAR bei Einreise am Flughafen Doha auch ein gemeinsames Visum – bezeichnet als „Tourist Joint Visa for Qatar and Oman“ – für touristische Reisen in Katar und Oman beantragen.
Das Visum berechtigt zu mehrfacher Ein- und Ausreise und zu je 30 Tagen Aufenthalt in Katar und Oman.

 

Weitere Informationen auf der Website des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de)

(Stand: Januar 2024)

Ramadan:
Der Ramadan ist der traditionelle Fastenmonat der Muslime. Während dieser Zeit darf von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nicht gegessen und getrunken werden. Während des Ramadans sollten auch Reisende in muslimischen Ländern aus Rücksicht in der Öffentlichkeit nicht essen, trinken oder rauchen. In den Hotels kann es während des Ramadans zu Einschränkungen der Öffnungszeiten der Bars und Restaurants sowie des Speisen- und Getränkeangebots kommen. Dies betrifft auch die AI-Leistungen, vor allem das Angebot an alkoholischen Getränken.

Da der Ramadan sich nach dem islamischen Mondkalender richtet, findet er in jedem Jahr zu einer anderen Zeit statt. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt bzw. vor Ihrer Buchung darüber.

Dies ist eine Beschreibung aus dem Online Katalog. ÖGER Golfstaaten und Oman des Anbieters ÖGER TOURS.

Veranstalter Info:
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